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Vorinformationen zur Jahreshauptversammlung - TOP 10 - am 26.03.2022

Im ersten Quartal des neuen Vereinsjahres wurde der Vorstand darüber informiert, dass Christoph Schütz

sein Amt als 1. Vorsitzender nach der Jahreshauptversammlung Ende März nicht weiter begleiten wird.

 

Mit den notwendigen Überlegungen zur Besetzung dieser für unseren Verein so wichtigen Position sind Ideenentstanden die Vorstandsstruktur zu modifizieren und „fit“ für die Zukunft zu machen.

 

Was ist geplant?

Im Kern geht es um die Umbenennung diverser Vorstandsposten um eine auf den ersten Blick deutlichere Aufgabenstellung für potentielle neue

Mitglieder im Vorstand erkennen zu lassen.

 

Warum sollten wir das tun?

Die Suche nach einem / r neuen 1. Vorsitzenden ist aus unserer Sicht schon allein der Bezeichnung wegen eine sehr große Herausforderung. In Zeiten eines immer herausfordernden und zeitintensiveren Arbeitslebens halten wir es für fast ausgeschlossen eine Person zu finden die neben dem Sportbereich zusätzlich die Zeit und Energie auftreiben kann, auch die anderen nicht weniger wichtigen Themenfelder unseres Vereins zu bespielen. Insofern möchten wir die Aufgaben im Vorstand deutlich stärker aufgabenbezogen auf mehrere Schultern verteilen. Dies erhöht mit Blick in die Zukunft gerichtet nach unserem Verständnis die Möglichkeit Kandidaten für vakante Vorstandsposten zu finden.

 

Haben wir nicht bereits eine gute Vorstandsstruktur?

Unsere bisherige Vorstandsstruktur und die dazugehörigen Aufgabenbeschreibungen bilden eine sehr gute Ausgangsbasis und geben unserem Verein die Struktur wie wir Sie heute vorfinden.

In den Spitzenpositionen (1. Vorsitzende/r und stellvertrende/r Vorsitzende/r) ist allerdings eine gewisse Hierarchie erkennbar. Dies ist u. E. nach auch eine Ursache dafür, dass der 1. Vorsitzende aktuell für viele externe Anspruchsgruppen Ansprechpartner Nr. 1 ist. Mit der beabsichtigten Schaffung sogenannter Vorstandsressorts möchten wir dafür Sorge tragen,  dass diese Anliegen zukünftig thematisch schneller an die richtige Stelle gelangen und innerhalb der Ressorts (Vorstand + die weiteren zugeordneten Vorstandsposten) erledigt werden.

 

Sind die beabsichtigten Änderungen rechtskonform?

Über allen Überlegungen zur Umbenennung der Vorstandsposten steht die Notwendigkeit die Gemeinnützigkeit unseres Vereins zu erhalten und nur solche Änderungen zur Abstimmung zu bringen die rechtskonform zum Vereinsregister angemeldet werden können.

Insofern haben wir uns im Vorfeld mit dem Finanzamt Siegen und dem Amtsgericht Siegen ausgetauscht und die geplanten Änderungen auf Machbarkeit hin prüfen lassen.

Fazit: Die im Anhang aufgezeigten Änderungen der Satzung können in dieser Form erfolgen.

 

Wie kann die Änderung der Satzung beschlossen werden?

Eine Änderung der Satzung muss im Rahmen der Jahreshauptversammlung zur Abstimmung gebracht werden und mit einer 2/3-Mehrheit der erschienenen Mitglieder beschlossen werden.

 

F.d.R.: Jan Tiepelmann